Wir sind aufgenommener Handwerksbetrieb im aktuellen Errichternachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ des Landeskriminalamtes Niedersachsen.

Wir bieten Ihnen professionelle Maßnahmen zur Prävention und dem Schutz vor Einbrüchen mit geprüften und zertifizierten Produkten nach der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK).

Von der Nachrüstung sicherer Beschläge und abschließbarer Fenstergriffe bis zum Einbau einbruchshemmender Verglasung und Eingangstüren bekommen Sie bei uns professionelle Beratung sowohl für den privaten Bereich als auch für gewerbliche Objekte.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner beim Schutz gegen Einbrüche im Großraum Hamburg  - Stade – Buxtehude – Buchholz

Wir beraten Sie gern:

Hotline: 04165 - 211 200

EMail: info@schutz-gegen-einbruch.net

 

 

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über Einbruchschutz kompetent, kostenlos und neutral bei einer (Kriminal)polizeilichen Beratungsstelle.

 

 


Prävention lohnt sich - Sichern Sie Ihre Staatliche Förderung

Wie wird gefördert?

  • Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten
  • Investitionszuschuss für Privatpersonen

Wer kann Förderanträge stellen?

  • Private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter – jeweils unabhängig vom Alter der Antragsteller
  • Wohnungseigentümer-gemeinschaften
  • Wohnungsunternehmen/ -genossenschaften

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen, z. B.
    • Einbau/Austausch von Haus- und Wohnungstüren, Fenstern und Fenstertüren
    • Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen
    • Einbau von Rollläden, Fenstergittern, Gegensprechanlagen
    • Elektronische Antriebssysteme für Rollläden und selbstverriegelnde Türen
    • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte (selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen, Zusatzschlösser etc.)
  • Barrierefreier oder barrierearmer Umbau und/oder energieeffiziente Sanierung einer Wohnimmobilie
  • Ersterwerb von barrierefrei oder barrierearm umgebautem und/oder energieeffizient saniertem Wohnraum

Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link:

Öffnet externen Link in neuem FensterFinanzanreize zur Förderung des Einbaus von Sicherheitstechnik - ein Überblick